Lust auf Nervenkitzel? Nicht, wenn es um die Einhaltung von Chemikalienverordnungen geht.
Die aktualisierte EU-REACH-Verordnung hat den Einsatz von PFOA und verwandten Stoffen bei der Herstellung und Vermarktung von Waren in Europa weiter eingeschränkt.
Aber keine Sorge: Auch bei der Einhaltung gesetzlicher Regularien können Sie sich auf Gore verlassen.
GORE® Belüftungselemente liegen unter dem Grenzwert von 25 ppb für PFOA und seine Salze und dem Grenzwert von 1.000 ppb für alle anderen mit PFOA verwandten Substanzen, die in der EU REACH-Verordnung EU 1907/2006 aufgeführt sind. Dies umfasst auch die Verordnung EU 1021/2019 für persistente organische Schadstoffe (POPs) gemäß der Stockholm Convention, die am 4. Juli 2020 in Kraft getreten ist. Diese Information stellt keine Zusicherung oder Garantie dar, die über die in unseren Standardbedingungen enthaltenen hinausgeht.
Wir halten Ihnen den Rücken frei. Damit die Einhaltung von Chemikalienverordnungen für Sie nicht zum Stolperstein wird.
Unsere Entwickler stehen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Anwendung gerne zur Verfügung. Füllen Sie dazu bitte einfach das Kontaktformular aus.
Gehen Sie auf Nummer sicher, wenn es um die Einhaltung von Chemikalienverordnungen geht: Vertrauen Sie unserer Expertise, Infrastruktur und Erfahrung
Dank Gores langjähriger und breiter Expertise auf dem Gebiet der Materialwissenschaft können wir Ihnen helfen, Leistungsanforderungen und Verordnungen einzuhalten, wie es andere nicht können. Wir denken immer voraus, antizipieren künftige Vorschriften und schaffen frühzeitig konforme Produkte – damit Sie jetzt und in der Zukunft für den Wettbewerb gerüstet sind.
Gore hat die globale Infrastruktur, hochqualifizierte Mitarbeiter und die Erfahrung, große Programme durchgehend mit qualitativ hochwertigen Produkten und pünktlicher Lieferung zu realisieren. Wir sichern eine zuverlässige Versorgung mit Produkten, die die Chemikalienverordnungen einhalten, weil wir unsere Lieferketten sorgfältig steuern, inklusive der Herstellung unserer eigenen Membranen und Beschichtungen.
GORE Belüftungselemente bieten die optimale Kombination: Sie entsprechen vielen Chemikalienverordnungen, bieten gleichbleibend hohe Leistung und eine zuverlässige Lieferkette — auch wenn hohe Stückzahlen benötigt werden.
IM EINKLANG MIT CHEMIKALIENVERORDNUNGEN ÜBER DIE GESAMTE PRODUKTIONSKETTE
VERLÄSSLICHE LIEFERKETTEN AUCH BEI HOHEN STÜCKZAHLEN
KONSTANT HOHE LEISTUNG UND QUALITÄT
Wer sich auf Gore verlässt, verlässt sich auf qualitativ hochwertige Belüftungselemente.
GORE Belüftungselemente sorgen für den Druckausgleich in mobilen Endgeräten, elektronischen Gehäusesystemen im Außenbereich und in Anwendungen in der Verpackungs- und Automobilindustrie.
Gore: zuverlässig Auflagen erfüllen, verantwortungsvoll handeln
Wir unterstützen das Ziel der EU-REACH-Verordnung, „einen umfangreichen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt … zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern“. Gore beschränkt sich jedoch nicht nur darauf, bestehende Vorschriften, Produktsicherheits- und Umweltstandards einzuhalten. Wir streben immer danach, in Forschung und Entwicklung neue Standards zu setzen.
Getreu unserem Versprechen Together, improving life gehört es zu unserer Unternehmenskultur, das Richtige zu tun und unsere Kreativität zu nutzen, um die Welt zum Besseren zu bewegen. Da unser Planet gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen gegenübersteht, nehmen wir unsere Verantwortung ernst, all unsere Expertise dafür einzusetzen, nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die künftige Generationen weiterbringen.
Erfahren Sie mehr über Gores Commitment zu gesellschaftlicher und ökologischer Verantwortung.
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Haben Sie weitere Fragen zu Chemikalienverordnungen der EU und zu GORE Vents oder benötigen Sie Unterstützung, um Ihre Produkte schnellstmöglich mit den Vorschriften in Einklang zu bringen?
Wir beantworten Ihre Fragen, bieten weitere Informationen und helfen Ihnen beim erfolgreichen und nahtlosen Übergang zu konformen Materialien.
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DIESES PRODUKT EIGNET SICH NUR FÜR DEN EINSATZ IN INDUSTRIELLEN ANWENDUNGEN
und ist nicht für die Herstellung, Verarbeitung oder Verpackung von Lebensmitteln, Medikamenten, Kosmetik- oder Medizinprodukten bestimmt.